Administrative Schritte
Personalausweis und Reisepass
Seit 2017 werden Personalausweise und Reisepässe nicht mehr im Rathaus von Gras ausgestellt. Die Formalitäten müssen nur noch in den Rathäusern erledigt werden, die mit der entsprechenden Ausrüstung ausgestattet sind. Die der Gemeinde Gras nächstgelegenen Rathäuser mit entsprechender Ausstattung sind :
- Rathaus von Bourg Saint Andéol (Telefon: 04.75.54.72.73)
- Rathaus von Pierrelatte (Tel.: 04 75 96 97 00)
- Rathaus von Le Teil (Tel.: 04 75 49 63 20)
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin vereinbaren müssen. Die Liste der Dokumente, die Sie vorlegen müssen, erfahren Sie bei der gewünschten Stadtverwaltung.
Service Graukarte
Das Rathaus von Gras bietet keine Dienstleistungen mehr im Zusammenhang mit Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge an. Ab sofort können alle Anträge auf :
- Duplikat
- Änderung der Adresse
- Wechsel des Inhabers
- Erklärung über die Abtretung des Fahrzeugs
... ist online zu erledigen
Militärische Volkszählung (oder Bürgerzählung)
Jeder junge Franzose (Junge und Mädchen), der 16 Jahre alt wird, muss sich registrieren lassen. Wenn Sie als Franzose geboren wurden, müssen Sie sich zwischen Ihrem 16. Geburtstag und dem letzten Tag des dritten Monats, der auf Ihren Geburtstag folgt, registrieren lassen.
Wenn Sie zwischen 16 und 25 Jahren Franzose geworden sind, müssen Sie sich innerhalb eines Monats nach Erhalt der französischen Staatsbürgerschaft registrieren lassen.
(Wenn Sie die Frist überschritten haben, ist es möglich, die Situation bis zum Alter von 25 Jahren zu bereinigen. Das Vorgehen bleibt gleich)
Dazu melden Sie sich bitte im Rathaus (die betreffende Person oder ein Elternteil) mit :
- Das aktuelle Familienstammbuch
- Den gültigen Personalausweis oder Reisepass des Kindes
- Ein Nachweis des Wohnsitzes, der nicht älter als drei Monate ist
Das Rathaus stellt Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Volkszählung aus. Bewahren Sie diese gut auf, da Sie kein Duplikat erhalten.
Eintragung in die Wählerlisten
Um wählen zu können, müssen Sie in die Wählerlisten eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt automatisch für 18-Jährige (unter bestimmten Bedingungen) sowie für eine Person, die nach 2018 die französische Staatsbürgerschaft erhalten hat.
Außerhalb dieser Situationen müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Wählerlisten stellen, um wählen zu können.
Wer kann wahlberechtigt sein?
Sie müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Am Tag vor dem Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein
- Franzose sein
- Im Besitz seiner zivilen und politischen Rechte sein
Rückruf:
- Ein Franzose, der 18 Jahre alt wird, wird automatisch in die Wählerlisten eingetragen, wenn er im Alter von 16 Jahren die Formalitäten für die Volkszählung erfüllt hat. Wenn der Jugendliche zwischen den beiden Wahlgängen 18 Jahre alt wird, kann er nur im zweiten Wahlgang wählen.
- Wer nach 2018 französisch geworden ist, wird automatisch in die Wählerlisten eingetragen,
- Ein EU-Bürger, der in Frankreich lebt, kann sich in die zusätzlichen Wählerlisten seiner Gemeindeverwaltung eintragen lassen, um bei Kommunal- und Europawahlen wählen zu können.
- Wer vor dem 23. März 2019 unter Vormundschaft gestellt und seines Wahlrechts beraubt wurde, muss einen Antrag auf Eintragung in die Wählerlisten stellen.
Wo kann man sich anmelden, wenn man in Frankreich lebt?
Sie können sich anmelden :
- oder im Rathaus Ihres Wohnortes,
- oder im Rathaus einer Gemeinde, in der Sie seit mindestens zwei Jahren den lokalen Steuern (Wohnsteuer, Grundsteuer der Unternehmen, Grundsteuer auf bebaute oder unbebaute Grundstücke) unterliegen,
- oder bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie sich dort seit mindestens sechs Monaten tatsächlich und ununterbrochen aufhalten,
- oder im Rathaus der Gemeinde, in der Sie als Beamter des öffentlichen Dienstes wohnsitzpflichtig sind,
- oder im Rathaus der Gemeinde, in der die Gesellschaft, deren Geschäftsführer oder Mehrheits- bzw. Alleingesellschafter Sie seit mindestens zwei Jahren sind, seit mindestens zwei Jahren in der Rolle der kommunalen Abgaben eingetragen ist.
Wann kann man sich anmelden?
Es ist das ganze Jahr über möglich, sich registrieren zu lassen. Um in einem Wahljahr wählen zu können, muss man dies jedoch vor einer bestimmten Frist tun:
- spätestens am 6. Freitag vor dem ersten Wahlgang
- aber in bestimmten Situationen wird diese Frist bis zum 10. Tag vor dem ersten Wahlgang verlängert
Wie melde ich mich an?
Online :
Sie müssen den Teledienst für die Beantragung der Eintragung in die Wählerlisten nutzen und die digitalisierte Version der folgenden Dokumente beifügen:
- Nachweis des Wohnsitzes
- Identitätsnachweis
Im Rathaus :
Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
- Identitätsnachweis
- Nachweis des Wohnsitzes
- Cerfa-Formular Nr. 12669 für den Antrag auf Einschulung (erhältlich im Rathaus)
Sie können eine Person damit beauftragen, diesen Schritt für Sie zu erledigen. Dazu müssen Sie ihm :
- ein schriftliches und unterschriebenes Dokument, das bestätigt, dass Sie ihm diese Vollmacht erteilen
- Ihren Identitätsnachweis
- Ihren Wohnsitznachweis
- das Cerfa-Formular Nr. 12669*02 für den Antrag auf Eintragung (auch im Rathaus erhältlich).
